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Pflichtverteidigerin 

Sie sind angeklagt und benötigen nun einen Rechtsanwalt? Sie haben gehört, dass man in einem solchen Fall das Recht auf einen Pflichtverteidiger hat und wollen nun wissen, wie man am besten einen solchen Pflichtverteidiger bekommt? Oder haben Sie mit der Anklageschrift vom Gericht ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Ihnen deshalb ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist?

 

Eine Pflichtverteidigerin ist eine Rechtsanwältin, die sich in einem bestimmten Fall vom Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen lässt. Als Pflichtverteidigerin erhalte ich mein Honorar vom Staat – Sie müssen also zunächst kein Honorar bezahlen, um einen Anspruch auf meine Leistung zu haben. Als Pflichtverteidigerin arbeite ich für ein geringeres Honorar als ein sogenannter Wahlverteidiger. Gleichwohl vertrete ich Ihre Interessen mit dem gleichen Einsatz wie ich als Wahlverteidigerin tätig bin.

 

Die Kosten der Pflichtverteidigung werden zwar vom Staat erst mal übernommen, im Fall einer Verurteilung werden Ihnen diese Kosten aber nach dem Prozess in Rechnung gestellt. Dann haben Sie in der Regel die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen. In bestimmten Fällen werden die Kosten auch niedergeschlagen. Werden Sie freigesprochen, trägt der Staat die notwendigen Auslagen natürlich selbst.

 

Einen Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht nach § 140 StPO unter anderem, wenn

  • Sie sich in Haft befinden,
  • Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder
  • Ihnen eine Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr droht (auch bei Bewährungswiderruf).

Klären Sie im anwaltlichen Erstgespräch, ob eine Beiordnung für Sie in Frage kommt. 

 

 

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